{"id":305,"date":"2012-09-16T00:35:16","date_gmt":"2012-09-15T22:35:16","guid":{"rendered":"http:\/\/zauberwald-oberursel.de\/foerderverein\/?page_id=305"},"modified":"2020-11-23T22:04:34","modified_gmt":"2020-11-23T21:04:34","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.zauberwald-oberursel.de\/foerderverein\/satzung\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"305\" class=\"elementor elementor-305\" data-elementor-settings=\"[]\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-inner\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-section-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-17bcc9a9 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"17bcc9a9\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-row\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-60f42661\" data-id=\"60f42661\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-48fc1014 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"48fc1014\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\"><h3><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/h3><p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Kindertagesst\u00e4tte Zauberwald in Oberursel\/Ts. e. V.\u201c. Der Verein hat seinen Sitz in Oberursel\/Ts. und ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/h3><p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung der Kindertagesst\u00e4tte Zauberwald in Oberursel in ihren p\u00e4dagogischen Aufgaben. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an die Kindertagesst\u00e4tte Zauberwald im Sinne des \u00a7 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur<\/p><ul><li>Anschaffung von Spielger\u00e4ten oder Materialien<\/li><li>Unterst\u00fctzung der p\u00e4dagogischen Arbeit<\/li><li>Verbesserung der R\u00e4umlichkeiten und Einrichtungen<\/li><li>Erm\u00f6glichung der \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur Steigerung der Anerkennung der Kindertagesst\u00e4tte<\/li><\/ul><p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a7\u00a751 ff). Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h3><p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a74 Beginn und Ende der Mitgliedscha<\/strong><strong>ft<\/strong><\/h3><p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die Ziele des Vereins unterst\u00fctzt und dieser Satzung zustimmt. Beitrittsantr\u00e4ge sind schriftlich an den Vorstand zu richten, der \u00fcber die Aufnahme mit einfacher Mehrheit entscheidet.<\/p><ol><li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/li><li>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit einer Frist bis zum Ende des Folgemonats.<\/li><li>Ein Ausschluss kann bei grobem oder wiederholtem Versto\u00df gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins erfolgen. Einen Ausschluss kann die Mitgliederversammlung mit einer 2\/3-Mehrheit beschlie\u00dfen. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist der Antrag auf Ausschluss bekannt zu geben. Dem Mitglied ist mindestens drei Wochen vor dem beabsichtigten Ausschluss Gelegenheit zur Stellungnahme vor einem Organ des Vereins zu geben.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/h3><ol><li>Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, \u00fcber dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft.<\/li><li>Der Jahresbeitrag ist auch dann zu zahlen, wenn die Mitgliedschaft nach Ma\u00dfgabe des \u00a74 Abs. 2 der Satzung w\u00e4hrend eines Jahres endet.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/h3><p>Organe des Vereins sind:<\/p><ol><li>der Vorstand<\/li><li>die Mitgliederversammlung.<\/li><\/ol><p>Die Organe des Vereins k\u00f6nnen sich ihre Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><\/h3><ol><li>Der Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB besteht aus:<br \/>&#8211;\u00a0dem \/ der ersten Vorsitzenden<br \/>&#8211; dem \/ der zweiten Vorsitzenden<br \/>&#8211;\u00a0dem \/ der Schriftf\u00fchrer\/in und<br \/>&#8211; dem \/ der Kassenwart\/w\u00e4rtin<br \/>&#8211; sowie einem\/einer Erzieher\/in der Kindertagesst\u00e4tte Zauberwald.<\/li><li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.<\/li><li>Die Vorstandsmitglieder f\u00fchren die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen.<\/li><li>Im Innenverh\u00e4ltnis bedarf der Vorstand f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte, die den Verein mit mehr als DM 3000,&#8211; (Euro 1500,&#8211;) belasten, der Zustimmung durch den Beschluss der Mitgliederversammlung.<\/li><li>Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und f\u00fchrt Buch \u00fcber die Einnahmen und Ausgaben. Er leistet Zahlungen f\u00fcr den Verein auf Anweisung des ersten Vorsitzenden.<\/li><li>Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/li><li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wahl des ersten Vorsitzenden, des Schriftf\u00fchrers und des Erziehers soll in ungeraden, die des zweiten Vorsitzenden und des Kassenwarts in geraden Jahren stattfinden. Die erste Wahlperiode des zweiten Vorsitzenden und des Kassenwarts betr\u00e4gt daher ausnahmsweise nur ein Jahr. Die Wiederwahl ist m\u00f6glich<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/h3><ol><li>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich vom Vorstand einzuberufen. Sie wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden geleitet.<\/li><li>Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich oder \u2013 soweit beim F\u00f6rderverein eine E-Mail Adresse hinterlegt wurde \u2013 per E-Mail einzuladen, in Ausnahmef\u00e4llen ist eine einw\u00f6chige Einladungsfrist m\u00f6glich.<\/li><li>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn 1\/5 der Stimmberechtigten unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde dies schriftlich oder m\u00fcndlich verlangen. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich\u00a0oder \u2013 soweit beim F\u00f6rderverein eine E-Mail Adresse hinterlegt wurde \u2013 per E-Mail\u00a0einzuladen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 10 Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit muss der Vorstand binnen vier Wochen eine neue Versammlung mit der selben Tagesordnung einberufen. In der Einladung zur zweiten Versammlung muss darauf hingewiesen werden, dass diese Versammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Die Einberufung zu dieser neuen Versammlung kann bereits zusammen mit der Einladung zur urspr\u00fcnglichen Mitgliederversammlung ausgesprochen werden.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/h3><p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten:<\/p><ol><li>Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder;<\/li><li>Wahl zweier Kassenpr\u00fcfer\/innen, die weder dem Vorstand, noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren. Die Kassenpr\u00fcfer\/innen haben jederzeit das Recht, die Vereinskasse und die Buchf\u00fchrung zu \u00fcberpr\u00fcfen. \u00dcber die Pr\u00fcfung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten;<\/li><li>Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts des Vorstandes sowie Erteilung der Entlastung;<\/li><li>Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten j\u00e4hrlichen Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber die praktische und inhaltliche Arbeit des Vereins;<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen des Vereins;<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern;<\/li><li>Empfehlungen in Angelegenheiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vorstands fallen;<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/h3><ol><li>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern nicht andere Bestimmungen der Satzung oder das Gesetz eine andere Stimmenmehrheit vorschreiben; Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der einfachen Mehrheit nicht gez\u00e4hlt.<\/li><li>Die Beschlussfassung erfolgt durch Handzeichen und Ausz\u00e4hlung.<\/li><li>Abstimmungen erfolgen in geheimer Stimmabgabe, wenn ein Mitglied dies beantragt.<\/li><li>Der erste Vorsitzende wird mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gew\u00e4hlt. Kommt diese Mehrheit auch in einem zweiten Wahlgang nicht zustande, findet zwischen den beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben ein weiterer Wahlgang statt, in dem der zum ersten Vorsitzenden gew\u00e4hlt ist, der die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang entscheidet das Los. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist auf die Wahl hinzuweisen.<\/li><li>Als \u00fcbrige Vorstandsmitglieder sind gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Wird auch im zweiten Wahlgang keine vorgeschlagene Person gew\u00e4hlt, entscheidet das Los. Auf die Wahl ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen.<\/li><li>Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds bedarf einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist der Antrag auf Abberufung bekannt zu geben.<\/li><li>Bei Satzungs\u00e4nderung ist auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen. Der Einladung sind sowohl der bisherige als auch der vorgesehene Text beizuf\u00fcgen. Ein Beschluss, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt, bedarf einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 11 Beschlussniederlegung<\/strong><\/h3><p>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p><p>\u00a0<\/p><h3><strong>\u00a0\u00a7 12 Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><\/h3><ol><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei \u00be der erschienenen Mitglieder f\u00fcr die Aufl\u00f6sung stimmen m\u00fcssen. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann in der Mitgliederversammlung nur dann beschlossen werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung hingewiesen wurde.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Gesch\u00e4fte zwei Liquidatoren.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Oberursel zwecks Verwendung f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Kindertagesst\u00e4tte Zauberwald in ihren p\u00e4dagogischen Aufgaben.<\/li><\/ol><h3><strong>\u00a7 13 Inkrafttreten<\/strong><\/h3><p>Die ge\u00e4nderte Satzung tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.<\/p><p>Oberursel\/Ts. am 1.November 2010<\/p><p>Der Vorstand<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Kindertagesst\u00e4tte Zauberwald in Oberursel\/Ts. e. 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