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Hinzugekommen ist ein Diskussionsforum, in dem wir Informationen zu unseren kommenden Aktivitäten austauschen, aber auch allgemeine Themen rund um den Zauberwald besprechen. Für das Forum ist eine Registrierung auf der Homepage erforderlich, zu finden unter Registrierung.
Zauberhafte Geschenkideen gibt es am Samstag, den 18. November von 11.00 – 16.00 Uhr in der Kindertagesstätte Zauberwald, Kleine Schmieh 24 in Oberursel zu entdecken:
Der Förderverein begrüßt seine neuen Vorstand!
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 30.10.2017 wurden einstimmig
Herr Norbert Koch als erster Vorsitzender sowie
Frau Jani Kitz als Schriftführerin
gewählt.
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Oliver Joachim und Franziska Rittig sind ausgeschieden.
Außerdem wurde der technischen Entwicklung Rechnung getragen: § 8, Ziffer 2 der Satzung lautet nunmehr wie folgt (Änderungen unterstrichen):
„Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich oder – soweit beim Förderverein eine E-Mail Adresse hinterlegt wurde – per E-Mail einzuladen, in Ausnahmefällen ist eine einwöchige Einladungsfrist möglich.“
Wir wünschen dem neuen Vorstand viel Erfolg bei der neuen Aufgabe!
Wir laden herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins der Kindertagesstätte Zauberwald Oberursel e.V. am
Donnerstag, den 24. November 2016 um 20.00 Uhr im Besprechungsraum (1.OG) der Kita Zauberwald, Kleine Schmieh 24, 61440 Oberursel
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des Vorstandes und des Kassenwartes
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl des 2. Vorsitzenden und des Kassenwartes
7. Ausblick auf kommende Aktivitäten
8. Verschiedenes
Sollte die Versammlung nicht beschlussfähig sein, so laden wir vorsorglich mit gleichem Datum zur 2. Versammlung (Wiederholungsversammlung) um 20.15 Uhr mit gleicher Tagesordnung ein, welche dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig ist.
Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung (außer zu Satzungsänderungen) sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Hinweis: Laut §5, Absatz 2 ist der Jahresbeitrag auch dann zu zahlen, wenn die Mitgliedschaft nach Maßgabe des §4 Abs. 2 der Satzung während eines Jahres endet.
Über eine rege Teilnahme freuen wir uns.
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